AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Die vertraglichen Grundlagen für Webdesign, Website-Erstellung, Hosting, Wartung und digitale Leistungen von Websivo.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Websivo

Anbieter und Vertragspartner

Websivo ist ein Angebot von:

Kaan Fidan

Nachtigallenweg 18

76694 Forst

E-Mail: kaan.fidan@web.de

Telefon: +49 176 97645550

Nachfolgend „Websivo“ genannt.

Stand: 11. Juli 2026


§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Websivo und seinen Auftraggebern über Webdesign, Website-Erstellung, Entwicklung, Texterstellung, Hosting, Domainverwaltung, Wartung, Support, Suchmaschinenoptimierung und damit zusammenhängende digitale Leistungen.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

3. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geschlossen.

4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Websivo ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

5. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Projektvertrag, Leistungsverzeichnis oder in einer gesonderten Vereinbarung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6. Maßgeblich ist die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags übermittelte Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

1. Darstellungen von Leistungen und Preisen auf der Website von Websivo stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar.

2. Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • die Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots von Websivo,
  • eine schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Websivo oder
  • den Beginn der Leistungserbringung nach einer eindeutigen Beauftragung durch den Auftraggeber.

3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich in folgender Reihenfolge aus:

  • individuellen Vereinbarungen,
  • dem angenommenen Angebot,
  • dem Leistungsverzeichnis oder Projektbriefing,
  • diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Mündliche oder telefonische Nebenabreden sollen zur besseren Nachweisbarkeit in Textform bestätigt werden. Der Vorrang individuell ausgehandelter Vereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

5. Kostenschätzungen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als Festpreisangebot bezeichnet werden.

6. Angegebene Fertigstellungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlicher Termin bestätigt wurden und der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.

§ 3 Leistungen von Websivo

1. Websivo erbringt ausschließlich die im jeweiligen Angebot ausdrücklich aufgeführten Leistungen.

2. Mögliche Leistungen sind insbesondere:

  • Konzeption und Strukturierung von Webseiten,
  • Webdesign und technische Umsetzung,
  • responsive Darstellung für mobile Endgeräte,
  • Entwicklung von Kontakt- und Anfrageformularen,
  • Texterstellung und Textüberarbeitung,
  • Einrichtung von Content-Management-Systemen,
  • Domainregistrierung und Domainverwaltung,
  • Hosting,
  • Einrichtung von SSL-Zertifikaten,
  • technische Wartung und Updates,
  • Datensicherungen,
  • technische Sicherheitsmaßnahmen,
  • grundlegende Suchmaschinenoptimierung,
  • Integration externer Dienste,
  • technische Betreuung und Support.

3. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg vereinbart wurde, schuldet Websivo eine fachgerechte Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.

4. Websivo garantiert insbesondere nicht:

  • eine bestimmte Anzahl von Besuchern oder Kundenanfragen,
  • bestimmte Umsätze oder Gewinne,
  • eine bestimmte Position in Suchmaschinen,
  • eine dauerhafte Indexierung durch Suchmaschinen,
  • die Freigabe von Werbeanzeigen durch Plattformbetreiber,
  • eine bestimmte Conversion-Rate.

5. Rechtsberatung, Steuerberatung und die Erstellung individuell geprüfter Rechtstexte gehören nicht zum Leistungsumfang. Dies gilt insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einstellungen, Widerrufsbelehrungen und branchenspezifische Pflichtinformationen.

6. Die Umsetzung besonderer gesetzlicher oder technischer Standards, beispielsweise nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, WCAG oder speziellen Branchenvorschriften, ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1. Der Auftraggeber stellt Websivo rechtzeitig alle Informationen, Inhalte, Zugangsdaten und Freigaben zur Verfügung, die für die Durchführung des Projekts erforderlich sind.

2. Dazu können insbesondere gehören:

  • Unternehmensdaten,
  • Kontaktdaten,
  • Leistungsbeschreibungen,
  • Preise,
  • Bilder und Videos,
  • Logos und Markenmaterial,
  • Zugangsdaten,
  • Domaininformationen,
  • rechtliche Pflichtangaben,
  • gewünschte Funktionen,
  • Freigaben und Korrekturhinweise.

3. Der Auftraggeber benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

4. Der Auftraggeber prüft alle von Websivo erstellten Texte und Inhalte vor Veröffentlichung auf:

  • sachliche Richtigkeit,
  • Vollständigkeit,
  • Aktualität,
  • branchenspezifische Anforderungen,
  • rechtliche Zulässigkeit.

5. Verzögert sich das Projekt aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

6. Websivo ist berechtigt, den Projektzeitraum neu einzuplanen, wenn vereinbarte Rückmeldungs- oder Mitwirkungsfristen überschritten werden.

7. Entsteht durch eine vom Auftraggeber verursachte Verzögerung zusätzlicher Aufwand, darf Websivo diesen nach vorheriger Information entsprechend dem vereinbarten oder im Angebot genannten Stundensatz abrechnen.

8. Bleibt eine erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung aus, darf Websivo die Leistung vorübergehend einstellen. Gesetzliche Kündigungs- und Entschädigungsrechte bleiben unberührt.

§ 5 Projektablauf, Entwürfe und Korrekturen

1. Websivo darf das Projekt in einzelne Phasen unterteilen, beispielsweise:

  • Planung,
  • Seitenstruktur,
  • Texterstellung,
  • Designentwurf,
  • technische Umsetzung,
  • Prüfung,
  • Veröffentlichung.

2. Der Auftraggeber prüft die Ergebnisse jeder Projektphase innerhalb der vereinbarten Frist und erteilt seine Freigabe oder übermittelt konkrete Änderungswünsche.

3. Die Anzahl der enthaltenen Korrekturrunden ergibt sich aus dem Angebot.

4. Eine Korrekturrunde umfasst zusammenhängende Änderungswünsche zu einem vorgelegten Entwurf. Nachträglich einzeln übermittelte Änderungswünsche können als weitere Korrekturrunde behandelt werden.

5. Nicht im Angebot enthalten sind insbesondere:

  • grundlegende Änderungen eines bereits freigegebenen Designs,
  • zusätzliche Seiten,
  • zusätzliche Funktionen,
  • nachträgliche Änderungen der Projektziele,
  • umfangreiche neue Texte,
  • Austausch bereits freigegebener Inhalte,
  • zusätzliche Sprachversionen.

6. Änderungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden erst nach Abstimmung durchgeführt und zusätzlich vergütet.

7. Websivo informiert den Auftraggeber vor Beginn kostenpflichtiger Zusatzarbeiten über den voraussichtlichen Mehraufwand.

8. Websivo besitzt innerhalb des vereinbarten Briefings einen angemessenen gestalterischen und technischen Umsetzungsspielraum.

§ 6 Einsatz von Subunternehmern

1. Websivo darf geeignete Mitarbeiter, freie Mitarbeiter und Subunternehmer zur Leistungserbringung einsetzen.

2. Websivo bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die vertragsgemäße Erbringung der eigenen Leistungen verantwortlich.

3. Soweit Subunternehmer Zugriff auf personenbezogene Daten erhalten, werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geregelt.

§ 7 Lieferung, Prüfung und Abnahme

1. Nach Fertigstellung stellt Websivo die Website oder den jeweiligen Projektabschnitt zur Prüfung bereit und fordert den Auftraggeber zur Abnahme auf.

2. Der Auftraggeber soll die Leistung innerhalb von zehn Werktagen prüfen, sofern im Angebot keine andere Prüfungsfrist vereinbart wurde.

3. Festgestellte Mängel sind möglichst konkret und nachvollziehbar mitzuteilen. Die Mitteilung soll insbesondere enthalten:

  • betroffene Seite oder Funktion,
  • verwendetes Gerät,
  • verwendeten Browser,
  • Beschreibung des Fehlers,
  • gegebenenfalls einen Screenshot.

4. Die Abnahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.

5. Ein Werk gilt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insbesondere dann als abgenommen, wenn Websivo nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert.

6. Die Veröffentlichung oder vorbehaltlose produktive Nutzung der Website kann als schlüssige Abnahme gelten, soweit aus den Umständen kein entgegenstehender Wille des Auftraggebers erkennbar ist.

7. Bekannte Mängel bleiben bei der Abnahme dokumentiert und werden im Rahmen der Nacherfüllung bearbeitet.

8. Teilabnahmen finden nur statt, wenn sie im Angebot vereinbart wurden oder sich die Parteien im Projektverlauf darauf verständigen.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise.

2. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Websivo Umsatzsteuer erhebt. Wird die Kleinunternehmerregelung angewendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

3. Soweit im Angebot kein anderer Zahlungsplan festgelegt wurde, gilt für Website-Projekte:

  • 50 Prozent bei Auftragserteilung,
  • 40 Prozent nach Freigabe des Hauptdesigns,
  • 10 Prozent nach Abnahme beziehungsweise vor endgültiger Veröffentlichung.

4. Websivo beginnt mit dem Projekt nach Eingang der vereinbarten Anzahlung, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung keine andere Frist angegeben ist.

6. Wiederkehrende Leistungen wie Hosting, Wartung oder Support werden entsprechend dem Angebot monatlich oder jährlich im Voraus berechnet.

7. Kosten externer Anbieter sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich im Angebot aufgeführt ist. Hierzu gehören insbesondere:

  • Domainkosten,
  • Hostingkosten,
  • Premium-Plugins,
  • externe Softwarelizenzen,
  • Stockbilder,
  • Schriftlizenzen,
  • Buchungssysteme,
  • E-Mail-Dienste,
  • Zahlungsanbieter,
  • Übersetzungsdienste.

8. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

9. Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist darf Websivo weitere Leistungen vorübergehend einstellen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.

10. Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.

§ 9 Domains

1. Die Registrierung einer Domain erfolgt nur, wenn dies im Angebot vereinbart wurde.

2. Eine Domain wird nach Möglichkeit auf den Namen des Auftraggebers registriert. Websivo kann als technischer oder administrativer Ansprechpartner eingetragen werden.

3. Websivo übernimmt keine Garantie dafür, dass eine gewünschte Domain verfügbar, frei von Rechten Dritter oder dauerhaft registrierbar ist.

4. Die Prüfung möglicher Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte obliegt dem Auftraggeber.

5. Der Auftraggeber stellt Websivo alle für die Registrierung erforderlichen korrekten Daten zur Verfügung.

6. Domainkosten, Verlängerungsgebühren und Transferkosten richten sich nach dem Angebot beziehungsweise den Preisen des jeweiligen Registrars.

7. Nach Vertragsende unterstützt Websivo den Auftraggeber bei einem Domaintransfer. Ein über die gewöhnliche Bereitstellung des Transfercodes hinausgehender Migrationsaufwand kann gesondert berechnet werden.

§ 10 Hosting und technische Verfügbarkeit

1. Hosting-Leistungen werden nur erbracht, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder einem gesonderten Hosting-Paket.

3. Websivo gewährleistet keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, sofern keine bestimmte Verfügbarkeit in einem gesonderten Service-Level-Agreement vereinbart wurde.

4. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:

  • notwendige Wartungsarbeiten,
  • Sicherheitsupdates,
  • technische Störungen,
  • Störungen externer Rechenzentren,
  • Netzwerkausfälle,
  • Angriffe Dritter,
  • höhere Gewalt.

5. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit zu Zeiten mit geringer Nutzung durchgeführt.

6. Websivo darf den Zugang vorübergehend einschränken, wenn:

  • eine konkrete Sicherheitsgefahr besteht,
  • Schadsoftware festgestellt wird,
  • die Stabilität des Systems gefährdet ist,
  • rechtswidrige Inhalte veröffentlicht werden,
  • der Auftraggeber trotz Mahnung mit Hostingzahlungen in Verzug ist.

7. Websivo informiert den Auftraggeber über eine Einschränkung, soweit dies möglich und zumutbar ist.

8. Der Auftraggeber darf das Hosting nicht für rechtswidrige Inhalte, Spam, Schadsoftware, unzulässige Massennachrichten oder Angriffe auf fremde Systeme verwenden.

§ 11 Backups und Datensicherungen

1. Art, Umfang und Häufigkeit der von Websivo erstellten Backups ergeben sich aus dem gebuchten Hosting- oder Wartungspaket.

2. Eine bestimmte Aufbewahrungsdauer wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Der Auftraggeber bewahrt von allen ursprünglich bereitgestellten Inhalten, Bildern, Dokumenten und Daten eigene Kopien auf.

4. Die Wiederherstellung eines Backups ist nur kostenlos, wenn sie ausdrücklich im gebuchten Paket enthalten ist oder aufgrund eines von Websivo zu vertretenden Mangels erforderlich wird.

5. Backups stellen keine dauerhafte Archivierung dar.

§ 12 Wartung, Updates und Support

1. Wartungs- und Supportleistungen werden nur im Umfang des gebuchten Pakets erbracht.

2. Wartungsleistungen können insbesondere umfassen:

  • Updates des Content-Management-Systems,
  • Plugin-Updates,
  • Theme-Updates,
  • Sicherheitsprüfungen,
  • Backups,
  • Fehlerbehebung,
  • kleinere Inhaltsänderungen.

3. Reaktions- und Behebungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

4. Änderungen, die durch den Auftraggeber oder einen vom Auftraggeber beauftragten Dritten vorgenommen werden, erfolgen auf Verantwortung des Auftraggebers.

5. Verursachen solche Änderungen Störungen oder zusätzlichen Aufwand, darf Websivo die Behebung gesondert berechnen.

6. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben bestehen, soweit eine Änderung des Auftraggebers für den jeweiligen Mangel nicht ursächlich war.

7. Änderungen aufgrund neuer Browser-Versionen, Betriebssysteme, Schnittstellen oder Anforderungen externer Anbieter nach der Abnahme gelten nicht automatisch als Mangel der ursprünglich erbrachten Leistung.

§ 13 Externe Dienste und Software

1. Websivo darf zur Umsetzung geeignete Drittanbieterprodukte einsetzen, beispielsweise:

  • Content-Management-Systeme,
  • Open-Source-Software,
  • Plugins,
  • Themes,
  • Hostinganbieter,
  • E-Mail-Dienste,
  • Analysewerkzeuge,
  • Terminbuchungssysteme,
  • Karten- oder Bewertungsdienste.

2. Für Drittanbieterprodukte gelten ergänzend deren jeweilige Lizenz- und Nutzungsbedingungen.

3. Websivo ist nicht dafür verantwortlich, dass ein Drittanbieter seine Leistungen dauerhaft unverändert fortführt.

4. Änderungen, Preiserhöhungen, Einschränkungen oder die Einstellung eines externen Dienstes liegen außerhalb des Einflussbereichs von Websivo.

5. Websivo unterstützt den Auftraggeber auf Wunsch bei notwendigen Anpassungen. Der dadurch entstehende Aufwand wird gesondert berechnet, sofern er nicht Bestandteil eines Wartungsvertrags ist.

6. Dies gilt nicht, soweit Websivo den Drittanbieter schuldhaft ungeeignet ausgewählt oder eine eigene vertragliche Pflicht verletzt hat.

§ 14 Inhalte und Rechte Dritter

1. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller bereitgestellten Inhalte berechtigt ist.

2. Dies betrifft insbesondere:

  • Texte,
  • Bilder,
  • Videos,
  • Musik,
  • Logos,
  • Marken,
  • Produktdaten,
  • Bewertungen,
  • Kundenstimmen,
  • personenbezogene Daten.

3. Der Auftraggeber stellt keine Inhalte bereit, die gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

4. Websivo ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte umfassend rechtlich zu prüfen.

5. Erhält Websivo konkrete Hinweise auf eine mögliche Rechtsverletzung, darf Websivo die betreffenden Inhalte vorübergehend sperren oder entfernen, bis die Angelegenheit geklärt ist.

6. Der Auftraggeber stellt Websivo von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund schuldhaft rechtswidriger, vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte oder Weisungen entstehen.

7. Die Freistellung umfasst notwendige und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung. Websivo informiert den Auftraggeber unverzüglich über entsprechende Ansprüche und stimmt die Rechtsverteidigung mit ihm ab.

§ 15 Rechtliche Prüfung der Kundenwebsite

1. Der Auftraggeber bleibt als Betreiber seiner Website für deren Inhalte und rechtliche Zulässigkeit verantwortlich.

2. Dies betrifft insbesondere:

  • Impressum,
  • Datenschutzerklärung,
  • Cookie-Einwilligungen,
  • Urheber- und Bildrechte,
  • Preisangaben,
  • Wettbewerbsrecht,
  • Branchenpflichten,
  • Barrierefreiheitsanforderungen,
  • Informationspflichten,
  • Einwilligungen für Tracking und Marketing.

3. Websivo kann bereitgestellte Rechtstexte technisch einbinden, prüft jedoch ohne gesonderte Vereinbarung nicht deren rechtliche Richtigkeit.

4. Von Websivo erstellte allgemeine Textentwürfe ersetzen keine Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder einen spezialisierten Rechtstexte-Anbieter.

5. Der Auftraggeber erteilt vor Veröffentlichung die Freigabe der Inhalte.

§ 16 Nutzungsrechte

1. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche übertragbaren Nutzungsrechte an den von Websivo erstellten Leistungen bei Websivo.

2. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten und abgenommenen Arbeitsergebnissen ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb.

3. Das Nutzungsrecht umfasst, soweit für den Vertragszweck erforderlich, das Recht:

  • die Website öffentlich zugänglich zu machen,
  • Inhalte zu vervielfältigen,
  • die Website zu bearbeiten,
  • die Website durch Dritte bearbeiten zu lassen.

4. Exklusive Nutzungsrechte werden nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

5. Wiederverwendbare Bestandteile von Websivo verbleiben bei Websivo. Dies betrifft insbesondere:

  • allgemeine Module,
  • Bibliotheken,
  • Vorlagen,
  • Methoden,
  • Komponenten,
  • Entwicklungswerkzeuge,
  • allgemeines Know-how.

6. Der Auftraggeber erhält an diesen Bestandteilen die für die vertragsgemäße Nutzung der Website erforderlichen Rechte.

7. Rechte an Drittanbieter-Software richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.

8. Offene Arbeitsdateien, Design-Quelldateien oder Entwicklungsdateien werden nur übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

9. Eine isolierte Weiterveräußerung oder Unterlizenzierung wiederverwendbarer Websivo-Komponenten ist nicht gestattet.

10. Websivo veröffentlicht das Projekt nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers als Referenz.

§ 17 Mängelrechte

1. Websivo erbringt die vereinbarten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

2. Maßgeblich für die Beurteilung eines Mangels ist der ausdrücklich vereinbarte Leistungsumfang.

3. Persönliche Geschmacksänderungen nach Freigabe eines Designs stellen keinen Mangel dar.

4. Websivo erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung.

5. Der Auftraggeber unterstützt Websivo bei der Fehleranalyse und stellt erforderliche Informationen und Zugänge zur Verfügung.

6. Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor, wenn eine Störung verursacht wurde durch:

  • nachträgliche Änderungen des Auftraggebers,
  • Eingriffe nicht autorisierter Dritter,
  • unsachgemäße Bedienung,
  • nicht vereinbarte Systemumgebungen,
  • Störungen externer Dienste,
  • nicht von Websivo zu vertretende Sicherheitsangriffe.

7. Satz 6 gilt nur, soweit der jeweilige Umstand für den Mangel ursächlich war.

8. Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet wurde.

§ 18 Haftung

1. Websivo haftet unbeschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • nach dem Produkthaftungsgesetz,
  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Websivo nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Websivo.

6. Websivo haftet nicht für Inhalte oder Anweisungen des Auftraggebers, soweit Websivo eine mögliche Rechtsverletzung weder kannte noch bei fachgerechter Leistungserbringung erkennen musste.

7. Für Leistungen externer Anbieter haftet Websivo nur, soweit Websivo eine eigene Pflicht verletzt hat, insbesondere bei schuldhaft ungeeigneter Auswahl oder fehlerhafter Integration.

§ 19 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

1. Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften.

2. Der Auftraggeber ist grundsätzlich Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten über seine Website.

3. Websivo verarbeitet eigene Vertrags-, Kontakt- und Rechnungsdaten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit.

4. Soweit Websivo im Rahmen von Hosting, Wartung, Support oder Formularverwaltung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

5. Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung der erforderlichen Datenschutzhinweise und die Einholung erforderlicher Einwilligungen verantwortlich.

6. Websivo unterstützt den Auftraggeber im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs bei der technischen Umsetzung datenschutzrechtlicher Einstellungen.

7. Der konkrete Einsatz von Unterauftragsverarbeitern wird in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geregelt.

§ 20 Vertraulichkeit

1. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

2. Als vertraulich gelten insbesondere:

  • Zugangsdaten,
  • Geschäftsgeheimnisse,
  • Preis- und Kalkulationsinformationen,
  • nicht veröffentlichte Inhalte,
  • technische Dokumentationen,
  • Kunden- und Unternehmensdaten.

3. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die:

  • öffentlich bekannt sind,
  • der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
  • rechtmäßig von Dritten übermittelt wurden,
  • unabhängig entwickelt wurden,
  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

4. Gesetzlich geschützte Geschäftsgeheimnisse bleiben so lange vertraulich, wie ihre Voraussetzungen erfüllt sind.

5. Im Übrigen gilt die Vertraulichkeitspflicht für drei Jahre nach Ende des Vertrags.

§ 21 Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Einmalige Website-Projekte enden grundsätzlich mit vollständiger Leistungserbringung, Abnahme und Zahlung.

2. Die Laufzeit wiederkehrender Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

3. Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, laufen wiederkehrende Leistungen auf unbestimmte Zeit und können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5. Die Kündigung soll in Textform erfolgen, insbesondere per E-Mail.

6. Das gesetzliche Kündigungsrecht des Auftraggebers bei Werkverträgen bleibt unberührt. Im Fall einer freien Kündigung richtet sich die Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften.

7. Nach Vertragsende stellt Websivo dem Auftraggeber im vereinbarten Umfang zur Verfügung:

  • Domain-Transferinformationen,
  • vorhandene Zugangsdaten,
  • einen vereinbarten Datenexport,
  • kundenspezifische Website-Daten.

8. Unterstützungsleistungen bei einem Umzug zu einem anderen Anbieter können nach Zeitaufwand berechnet werden, soweit sie nicht ausdrücklich im Leistungsumfang enthalten sind.

9. Nach erfolgter Übergabe darf Websivo verbleibende Projektdaten nach einer angekündigten Frist von 30 Tagen löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder andere Vereinbarungen entgegenstehen.

§ 22 Höhere Gewalt

1. Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs verursacht werden.

2. Dazu zählen insbesondere:

  • Naturereignisse,
  • Krieg,
  • behördliche Maßnahmen,
  • größere Strom- oder Internetausfälle,
  • Arbeitskämpfe,
  • Ausfälle kritischer Infrastruktur,
  • großflächige Cyberangriffe,
  • nicht vorhersehbare Ausfälle externer Rechenzentren.

3. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich und bemüht sich, die Auswirkungen angemessen zu begrenzen.

4. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, können beide Parteien den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 23 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Websivo, soweit gesetzlich zulässig.

3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz von Websivo. Websivo bleibt berechtigt, den Auftraggeber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

5. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirken sich nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Verträge aus, sofern die Parteien keine zulässige abweichende Vereinbarung treffen.

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